Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf € 12,41
Der Mindestlohn wird ab dem 01. Januar 2024 auf € 12,41 erhöht, damit steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von € 520,00 auf € 538,00 monatlich.
Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ohne Arztbesuch
Seit dem 7. Dezember 2023 können sich Beschäftigte telefonisch für bis zu fünf Tage krankschreiben lassen. Die Voraussetzungen sind:
Höhere Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte
Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2024 mit erhöhten Ausgleichsabgaben von bis zu 720 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz rechnen. Zusätzlich können Arbeitgeber künftig höhere Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte einstellen, die bisher in Behindertenwerkstätten tätig waren.
Kleinerer Betriebsrat als durch das Gesetz vorgesehen zulässig
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden.
Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen und es wurde ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern gewählt. Die Arbeitgeberin hat diese Wahl für nichtig gehalten und beim Arbeitsgericht eine entsprechende Feststellung begehrt. Das BAG stellte klar, dass bei der Betriebsratsgröße in der Konstellation von weniger Kandidaten als zu besetzenden Betriebsratssitzen auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG so lange zurückzugehen ist, bis die Zahl von Bewerbern für die Errichtung eines Gremiums mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern ausreicht.
Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 24.04.2024, Az: 7 ABR 26/23
Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?
Nach dem BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Ein Betriebsrat hat bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen er seine Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.
BAG, Beschl. v. 07.02.2024, Az: 7 ABR 8/23
EuGH schafft Klarheit zum Urlaub in Quarantäne
Wer seine Urlaubstage in Quarantäne verbringen musste, kann sich diese Tage nicht gutschreiben lassen, entschied der der EuGH am 14.12.2023.
Es liege in der Risikosphäre der Arbeitnehmer, wenn bestimmte Ereignisse den Urlaub störten. Arbeitgeber schulden die Freistellung von der Arbeit bei voller Entlohnung, aber keinen darüberhinausgehenden Urlaubserfolg.
EuGH, Urt. v. 14.12.2023, Az. C-206/22 Sparkasse Südpfalz
Auch wegen Äußerungen in WhatsApp-Gruppen kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden
Das BAG beschäftigte sich in seinem Urteil vom 24.08.2023 erstmals mit der Frage, ob eine kleine WhatsApp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Die private WhatsApp-Gruppe aus Arbeitskollegen hatte sieben Mitglieder, alle seit vielen Jahren befreundet. Neben den üblichen, rein privaten Themen solcher Chatgruppen, äußerte sich ein Arbeitnehmer "in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise" über Vorgesetzte. Wer sich in privaten WhatsApp-Gruppen rassistisch und beleidigend äußert, kann gekündigt werden. Nur im Ausnahmefall könne man in einem solchen Fall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen, entschied das BAG im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen
BAG, Urt. v. 24.08.2023, Az. 2 AZR 17/23